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Streitfälle

Unsere Advokaten sind grundsätzlich an allen Schweizer Gerichten zugelassen. BRAUNPAT als Kanzlei ist jedoch gemäss der neuen schweizerischen Gesetzgebung seit kurzem nicht mehr berechtigt, vor Gerichten aufzutreten. Dies wäre sie nur, wenn ausschliesslich Rechtsanwälte Aktionäre wären.

BRAUNPAT ist ein Zusammenschluss von Patent- und Rechtsanwälten. Demgemäss bietet BRAUNPAT die ganze immaterialgüterrechtliche Beratung an, lässt aber die gerichtliche Vertretung durch einen externen Kollegen oder eine externe Kollegin wahrnehmen.