Wir prüfen den von unseren Mandanten erklärten Sachverhalt, schlagen den passenden Vertrag vor und arbeiten ihn sorgfältig aus. In Frage kommen dabei die verschiedensten Vertragsarten. Erfahrungsgemäss steht an erster Stelle ein Geheimhaltungsabkommen, welches vor der Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit Dritten unbedingt unterzeichnet werden sollte. Danach kommen Forschungs- und Entwicklungsverträge in Frage, Lizenzverträge, Lieferverträge, Zusammenarbeitsverträge, Toll Manufacturing, Franchising, Übertragungen und vieles mehr. Unsere Rechtsabteilung besitzt eine langjährige Erfahrung im Verfassen von Verträgen insbesondere auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechtes.