Fehler bei der Einreichung einer schweizer Patentanmeldung können oft dazu führen, dass kein Patent erteilt wird oder dass das erteilte Patent nicht den gewünschten Gegenstand schützt. Im Folgenden finden Sie die sechs Fehler, die Sie vermeiden sollten:
1. Die Neuheit Ihrer Erfindung wird nicht im Voraus geprüft
In der Schweiz wird die Neuheit einer zum Patent angemeldeten Erfindung während dem Erteilungsverfahren nicht geprüft, kann aber während eines Rechtsstreits beanstandet werden, und zur Nichtigkeit des Patents führen. Es ist daher ratsam, vor der Einreichung einer Schweizer Anmeldung eine Recherche durchzuführen, um die Neuheit Ihrer Erfindung zu beurteilen. Eine solche Recherche muss von einem Experten, z. B. einem Patentanwalt, durchgeführt werden, um ein relevantes Ergebnis zu erhalten.
2. Die Erfindung wird vor der Anmeldung öffentlich offenbart
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Erfindung nicht öffentlich machen, bevor eine Patentanmeldung vorliegt. Jede Offenbarung (Konferenz, Ausstellung, Angebot, usw.) kann die Neuheit Ihrer Erfindung vorwegnehmen und ihre Patentierbarkeit verhindern. Wenn Sie Ihre Erfindung unbedingt mit potenziellen Investoren, Kunden oder Partnern besprechen müssen, empfiehlt es sich, solche Gespräche unter einer Geheimhaltungsklausel zu führen.
3. Die technischen oder formellen Dokumente enthalten Fehler
Das Verfassen von technischen Dokumenten für eine Patentanmeldung ist eine komplexe Aufgabe, die mit Präzision und dem nötigen Wissen auf dem Gebiet des Patentwesens durchgeführt werden muss. Eine schlecht formulierte Anwendung ist oft nicht wiederherstellbar. Es ist unbedingt empfehlenswert, dass die Anmeldung von einem Patentanwalt formuliert wird.
4. Die Patentstrategie wird nicht im Voraus festgelegt
Ein Patent ist ein nationaler Schutztitel. Mit anderen Worten: Mit einem Schweizer Patent ist Ihre Erfindung in der Schweiz geschützt, aber nicht anderswo. Um einen optimalen Schutz für Ihre Erfindung zu erreichen, ist es oft notwendig, neben der Schweiz auch eine oder mehrere Patentanmeldungen im Ausland einzureichen. Zu diesem Zweck ist es möglich, von dem sogenannten «Prioritätsrecht» Gebrauch zu machen. Innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab dem Anmeldetag Ihrer ersten Schweizer Anmeldung ist es möglich, weitere Patentanmeldungen einzureichen, um Schutz ausserhalb der Schweiz zu erlangen, zum Beispiel eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung. Da viele verschiedenen Strategien möglich sind, ist es wichtig, die geeignete Strategie festzulegen, bevor die erste Anmeldung eingereicht wird.
5. Sie verzichten auf einen Patentanwalt
Alle oben genannten Fehler können vermieden werden, wenn Sie sich für die Dienste eines Patentanwalts entscheiden. Ein Patentanwalt wird Ihnen helfen, die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung durch eine Vorrecherche zu bestimmen, die es Ihnen ermöglicht, zu entscheiden, ob eine Patentanmeldung eingereicht werden sollte. Ein Patentanwalt weiss, wie er die technischen und formalen Dokumente Ihrer Anmeldung verfassen soll, damit ein wirksamer Schutz für Ihre Erfindung erreicht werden kann. Die Erfahrung zeigt, dass die Nichtinanspruchnahme eines Patentanwalts zur Kostenreduzierung oft eine sehr schlechte Idee ist.
6. Sie machen Ihre Rechte nicht geltend
Es gibt keine Patentpolizei! Es liegt an Ihnen, dafür zu sorgen, dass keiner Ihrer Konkurrenten Ihre Patentrechte verletzt. Ein Patent stellt eine grosse Investition dar, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte mit Hilfe eines Patentanwalts geltend machen.