Eine Patentanmeldung muss beim zuständigen Amt, in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, eingereicht werden und muss eine Beschreibung, einen oder mehrere Ansprüche, gegebenenfalls Zeichnungen und eine Zusammenfassung enthalten.
Die Formulierung der Beschreibung und der Ansprüche muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen, da eine schlecht formulierte Anmeldung oft nicht mehr gerettet werden kann. Ausserdem müssen den technischen Unterlagen formale Dokumente beiliegen und Gebühren entrichtet werden.
Die fünf Schritte zum Schweizer Patent
1. Vorabrecherche
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Patentanmeldung eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen. Mit einer solchen Recherche ist es möglich, die Chancen der Patentierbarkeit Ihrer Erfindung besser zu beurteilen und besser zu definieren, was Ihr genauer Beitrag im Verhältnis zum bekannten Stand der Technik ist.
2. Patentanmeldung einreichen
Eine Schweizer Patentanmeldung muss beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingereicht werden und muss eine Beschreibung, einen oder mehrere Ansprüche, gegebenenfalls Zeichnungen und eine Zusammenfassung enthalten. Die Formulierung der Beschreibung und der Ansprüche muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen, da eine schlecht formulierte Anmeldung oft nicht mehr gerettet werden kann. Ausserdem müssen den technischen Unterlagen formale Dokumente beiliegen und Gebühren entrichtet werden.
3. Die Veröffentlichung
Eine Patentanmeldung bleibt für 18 Monate nach Einreichung geheim. Dann veröffentlicht das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die Anmeldung online. Von diesem Zeitpunkt an ist Ihre Erfindung für jedermann zugänglich und gehört zum Stand der Technik. Niemand sonst auf der Welt sollte ein Patent für eine Anmeldung erhalten können, die auf denselben Gegenstand gerichtet ist und nach dem Tag der Veröffentlichung Ihrer Anmeldung eingereicht wurde.
4. Der Prüfungsantrag
Etwa zwei Jahre nach Einreichung der Anmeldung fragt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Anmelder, ob die Anmeldung tatsächlich geprüft werden soll. Der Prüfungsantrag erfolgt durch fristgerechte Beantwortung der Aufforderung des Amtes durch Zahlung der entsprechenden Prüfungsgebühr. Da Neuheit und erfinderische Tätigkeit während des Erteilungsverfahrens in der Schweiz nicht geprüft werden, konzentriert sich die Prüfung einer Schweizer Anmeldung auf die formalen Aspekte. Die formale Prüfung in der Schweiz ist sehr streng und eine schlecht ausgearbeitete Anmeldung wird oft aus formalen Gründen zurückgewiesen. Eine Zurückweisung kann vermieden werden, wenn Sie von Anfang an einen Patentanwalt konsultieren.
5. Die Erteilung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ein Schweizer Patent. Es wird veröffentlicht und gilt für die Schweiz und Liechtenstein. Sobald das Patent veröffentlicht ist, können Sie Ihre Rechte in der Schweiz durchsetzen und gegen einen möglichen Verletzer vorgehen.
Die Verfahren im Ausland laufen sehr ähnlich.