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Die 5 Schritte zur Schweizer Marke

Die Markenanmeldung

Eine nationale Markenanmeldung wird beim zuständigen Amt, in der Schweiz das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern, eingereicht. Bei der Anmeldung muss angegeben werden für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Internationale Marken werden bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf angemeldet. Europäische Unionsmarken werden von einem zugelassenen europäischen Markenvertreter beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante angemeldet.

Bei sämtlichen Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), zu denen auch die Schweiz gehört, besteht die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung die gleiche Marke in einem anderen Mitgliedstaat anzumelden, wobei das Datum der Erstanmeldung übernommen werden kann. Momentan betrifft dies 177 Staaten: https://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/paris.pdf

Das Schweizer Markenanmeldeverfahren dauert insgesamt circa 5 Monate. Es beginnt mit der Einreichung der Anmeldung und endet mit der Registrierung oder der endgültigen Abweisung der Marke. Gegen Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr kann eine Express-Anmeldung eingereicht werden. Dabei prüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen.

Die 5 Schritte zur Schweizer Marke

1. Vorabrecherche

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Markenanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Bei einer solchen Recherche werden verwechselbar ähnliche Marken identifiziert, die bereits registriert sind. Dies ist relevant, da Dritte, die ältere Marken registriert haben, sich gegen eine neue Registrierung und/oder Verwendung einer verwechselbar ähnlichen Marke wehren können, indem sie Widerspruch gegen die Markenregistrierung oder eine Klage vor einem Zivilgericht einreichen können.

2. Definition und/oder Übersetzung der Waren und Dienstleistungen

Bei der Markenanmeldung muss angegeben werden, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Die Waren und Dienstleistungen werden gemäss der «Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen nach dem Abkommen von Nizza» (sogenannte Nizza-Klassifikation) angegeben. Diese teilt die Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein.

Nach der Registrierung einer Marke können die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke geschützt ist, nur noch eingeschränkt, aber nicht mehr erweitert werden. Neue Waren oder Dienstleistungen können daher nicht hinzugefügt werden. Zum Schutz der Marke für neu hinzukommende Waren oder Dienstleistungen muss eine neue Marke angemeldet werden.

Falls bereits eine Markenregistrierung ausserhalb der Schweiz in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch oder Italienisch getätigt wurde und das gleiche Zeichen nun auch in der Schweiz geschützt werden soll, wird eine Übersetzung der Waren und Dienstleistungen in einer Amtsprache angefertigt.

3. Markenanmeldung einreichen

Eine nationale Schweizer Markenanmeldung wird beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum im Namen des Markeninhabers eingereicht. Internationale Marken werden bei der WIPO angemeldet. Soll eine Wort-/Bildmarke angemeldet werden, wird dafür ein hochauflösendes jpg des betreffenden Logos in Graustufen oder Farbe benötigt.

Schweizer Markenanmeldungen sind innerhalb von wenigen Stunden bis spätestens einigen Tagen im Online-Markenregister swissreg.ch öffentlich abrufbar. Bei Marken, die dem Publikum möglichst lange verborgen sein sollen, ist daher eine spezielle Anmeldestrategie notwendig.

4. Die Markenprüfung

Nach Einreichung einer Markenanmeldung überprüft das zuständige Markenamt, ob absolute Schutzausschlussgründe vorliegen.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum weist hauptsächlich folgende Zeichen von Amtes wegen zurück:

  • Beschreibende, freihaltebedürftige oder irreführende Zeichen.
  • Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen.
  • Formen der Ware oder der Verpackung, die technisch notwendig oder bedingt sind.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum prüft zudem die korrekte Formulierung der Waren und Dienstleistungen und die Einteilung in die richtige Klasse entsprechend der Nizza-Klassifikation.

5. Die Registrierung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, registriert das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die Schweizer Marke. Im Online-Markenregister swissreg.ch wird der Status der Marke von «hängiges Gesuch» zu «aktive Marke» geändert. Danach fängt die 10-jährige Verlängerungsfrist an zu laufen.

Mit der nationalen Schweizer Markenregistrierung beginnt gleichzeitig auch eine 3-monatige Widerspruchsfrist zu laufen. Dritte, die bereits über eine verwechselbar ähnliche Schweizer Markenregistrierung verfügen, können während dieser Zeit beim Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum einen Widerspruch gegen die Marke einreichen. Wird dabei eine Verwechslungsgefahr ausgehend von der jüngeren, neu registrierten Marke bejaht, wird die Marke gelöscht.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist sind registrierte Schweizer nationale Marken nur noch mit zivilen Gerichtsverfahren oder Löschungsanträgen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum basierend auf Nicht-Verwendung angreifbar.