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Die 5 Schritte zum Schweizer Design

Die Designanmeldung

Eine nationale Designanmeldung wird beim zuständigen Amt, in der Schweiz das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern, eingereicht. Internationale Designs werden bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf angemeldet. Europäische Designs werden von einem zugelassenen europäischen Vertreter beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante angemeldet.
Bei sämtlichen Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), zu denen auch die Schweiz gehört, besteht die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung das gleiche Design in einem anderen Mitgliedstaat anzumelden, wobei das Datum der Erstanmeldung übernommen werden kann. Momentan betrifft dies 177 Staaten: https://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/paris.pdf
Das Schweizer Designanmeldeverfahren dauert insgesamt circa 2 Monate. Es beginnt mit der Einreichung der Anmeldung und endet mit der Registrierung oder der endgültigen Abweisung des Designs.

Die fünf Schritte zum Schweizer Design

1. Vorabrecherche

Allenfalls empfiehlt es sich vor der Einreichung einer Designanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Bei einer solchen Recherche werden verwechselbar ähnliche Designs identifiziert, die bereits registriert sind. Dies ist relevant, da Dritte, die ältere Designs registriert haben, sich gegen eine neue Registrierung und/oder Verwendung eines verwechselbar ähnlichen Designs wehren können, indem sie eine Klage vor einem Zivilgericht einreichen können.

2. Bereitstellung und Prüfung der Abbildungen

Der Designspezialist wird Sie beraten, ob technische Zeichnungen oder Fotos des entsprechenden Designs registriert werden sollen, um einen optimalen Designschutz zu erwirken. Je nach territorialer Ausdehnung sollen 6 oder 8 Abbildungen des entsprechenden Designs von allen Seiten registriert werden.

3. Designanmeldung einreichen

Eine nationale Schweizer Designanmeldung wird beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum im Namen des Designinhabers elektronisch eingereicht. Internationale Designs werden elektronisch bei der WIPO angemeldet.

4. Die Designprüfung

Nach Einreichung einer Designanmeldung überprüft das zuständige Amt, ob absolute Schutzausschlussgründe vorliegen.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum weist hauptsächlich folgende Designs von Amtes wegen zurück:

• Designs, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum prüft weder das Vorliegen der Neuheit noch der Eigenart eines Designs. Auch wird nicht geprüft, ob die Merkmale des Designs ausschliesslich technisch bedingt sind.

5. Die Registrierung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, registriert das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum das Schweizer Design. Danach beginnt die 5-jährige Verlängerungsfrist zu laufen.