Fehler bei der Einreichung einer Designanmeldung können dazu führen, dass kein Design registriert wird. Oder aber es wird zwar ein Design registriert, dieses schützt aber aufgrund von mangelhaften Abbildungen nicht die gewünschten Merkmale. Die Einreichung von mangelhaften Abbildungen kann ausserdem zu Beanstandungen während des Anmeldeverfahrens führen, wobei das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Designanmelder auffordert, die Abbildungen anzupassen.
Im Folgenden finden Sie fünf Fehler, die Sie vermeiden sollten:
1. Veröffentlichung des Designs vor Einreichung einer Designanmeldung
Bei der Registrierung von Schweizer Designs ist die sogenannte Neuheit erforderlich, auch wenn diese in Rahmen des Anmeldeverfahrens nicht vom Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum geprüft wird. Ein Design ist z.B. nicht mehr neu, wenn es dem Schweizer Publikum vor der Anmeldung an einer Messe/Ausstellung/Online gezeigt wurde oder wenn es bereits verkauft wird.
2. Das Design wird nicht zum richtigen Zeitpunkt angemeldet / registriert
Bei der Anmeldung eines Designs ist der Zeitpunkt entscheidend! Wenn es zu früh angemeldet wird, wird es in den öffentlich zugänglichen Datenbanken publiziert, bevor das entsprechende Produkt gelauncht wurde. Allerdings darf es auch nicht erst nach einer Veröffentlichung angemeldet werden, weil sonst das Erfordernis der Neuheit nicht mehr erfüllt ist. Ein Designspezialist kann Sie bezüglich des richtigen Zeitpunkts beraten und beurteilen, ob allenfalls ein Aufschub der Publikation des Designs beantragt werden soll. In vielen Ländern kann während des Eintragungsverfahrens beantragt werden, dass die Veröffentlichung des Designs um einige Monate aufgeschoben wird.
3. Die Designregistrierung gibt das konkrete Produktdesign nur mangelhaft wieder
Wenn eine Designregistrierung das konkrete Produktdesign mangelhaft wiedergibt, kann dies zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des entsprechenden Designs führen.
4. Ein Produktdesign wird zwar verkauft, jedoch wurde keine Designregistrierung hinterlegt
Verpasst man es ein Produktdesign vor der Veröffentlichung als Design zu registrieren oder entscheidet man sich dagegen, wird dieser Entscheid später nicht selten bereut, nämlich sobald ein Produkt kommerziell erfolgreich wird und Nachahmer-Produkte auftauchen. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Designhinterlegung dann aber nicht mehr nachgeholt werden, weil das Erfordernis der Neuheit nicht mehr vorhanden ist.
5. Sie machen Ihre Rechte nicht geltend
Es gibt keine Designpolizei! Es liegt an Ihnen, dafür zu sorgen, dass keiner Ihrer Konkurrenten Ihre Designrechte über einen längeren Zeitraum verletzt. Verwendet oder registriert ein Dritter ein verwechselbar ähnliches Design und wird dagegen nicht vorgegangen, können die Designrechte allenfalls ab einem gewissen Zeitpunkt verwirken. Danach kann nicht mehr erfolgreich dagegen vorgegangen werden. Es ist daher wichtig bei Entdeckung einer potenziellen Designverletzung sofort einen Designspezialisten zu involvieren, um das beste Vorgehen zu evaluieren.